Leitfaden 51.7/III zum Krieg
Text: Hubert Weiss
Datum: 22.09.2003 Aufrufe: 1565 Verschickt: 0
Lernen Sie, was man im Krieg so alles darf und was nicht. So ein Krieg ist eine komplizierte Sache. Erschienen in meinem zweitliebsten Verlaghaus (Platz 1 ist für den Basteiverlag reserviert), der Schweizer Armee, rezensiere ich die Lehrschrift «Gesetze und Gebräuche des Krieges».
Wie der geneigte Leser vielleicht bemerkt hat, handelt es sich nicht um ein Reglement im klassischen Sinne, sondern vielmehr um eine Lehrschrift mit der Nummer 51.7/III dfi. Schon diese Nummer kommt einem suspekt vor. 5+1+7*2+III (das interpretieren wir mal als 3) = 23, klingelt das Alarmglöckchen? Die Illuminaten sind am Werk und nicht irgendwelche geistig umnachtete Warlords. Wenn schon morden, dann nach Regeln und genau diese Regeln, im Fachjargon auch Genfer Konventionen genannt, möchte ich Ihnen auf eine anschauliche Art und Weise näher bringen.
Betrachten wir zuerst das Geschehen an der Front. «Nur
Kombattante (politisch korrekt für Kanonenfutter), die gekennzeichnet sind und ein paar andere Vorschriften erfüllen (Waffen offen tragen, sich an die Gesetze und Gebräuche des Krieges halten, unter Leitung stehen), dürfen an Kampfhandlungen (politisch korrekt für sich gegenseitig abschlachten) teilnehmen». Sollten mal ein paar Zivilisten getroffen werden, so kann man das mit Hilfe von «Embedded Reporters» bis zu einem gewissen Grad als Kollateralschaden abbuchen.
«Es ist verboten, die Besatzung eines kampfunfähig gemachten
Flugzeuges während des Absprunges zu bekämpfen». Danach kann man aber mit ihnen machen, was man will. «Fallschirmtruppen dagegen dürfen bereits kampfunfähig gemacht werden, bevor sie den Boden erreichen (z. B. durch wiederholte Beschallung von aufgezeichneten Musikantenstadl Sendungen)». Sie sehen auch hier: Der Unterschied liegt im Detail.
Erlaubt ist der Arbeitseinsatz der gesunden
Kriegsgefangenen. Die Arbeit darf aber keinen militärischen oder gefährlichen Charakter haben (z. B. ist es verboten, die leeren Plätze bei einer Musikantenstadl Sendung mit Kriegsgefangenen aufzufüllen.)
Soviel zu den Kombattanten, doch was macht die Zivilbevölkerung so? «Die feindliche Zivilbevölkerung muss menschlich behandelt werden; verboten sind namentlich: Mord, Folterung, Vergewaltigung, körperliche Strafen». Durch gezielte Flächenbombardements kann man verhindern, dass die eigenen Soldaten beim Vormarsch auf Zivilisten, geschweige denn Städte stossen. Auch hier wieder; Winkeladvokaten sind im Vorteil: Es steht nichts von psychischen Strafen (z.B. ein paar Musikantenstadl Sendungen können Wunder wirken).
«
Kinder sind mit allen nötigen Mitteln zu beschützen». Am besten, indem man sie in einen Tarnanzug steckt, damit sie der Feind nicht so gut findet. Deportationen und Zwangsumsiedlungen sind verboten. Hingegen nicht verboten sind kleinere Ausflüge (2-5 Jahre) in schöne Feriendestinationen (Gulag, Guantanamo Bay, etc.).
Übrigens:
René Simone und Fraçois darf man ebenfalls nicht einfach so erschiessen.
Merksatz nach Walder:
- Stell dir vor, es ist kein Krieg und trotzdem gehen alle hin.